Von Nießbrauch bis Wohnrecht – Die HausVorsorge beantwortet die häufigsten Fragen zum Immobilien Teilverkauf

Durch einen Immobilien Teilverkauf eröffnen sich für Eigenheimbesitzer vielfältige Möglichkeiten und Vorteile. Dennoch gibt es einige Fragen und Irrtümer, die scheinbar zwischen ihnen und dem großen finanziellen Potenzial der eigenen vier Wände stehen.

Theo Egenolf und Steffen Löw, die beiden Geschäftsführer der HausVorsorge Immobilienbeteiligungs GmbH aus dem Raum Limburg, beantworten die am häufigsten gestellten Fragen und räumen mit den größten Irrtümern auf, die es zum Thema Immobilien Teilverkauf gibt.

 

1. Wie genau funktioniert das Konzept „Immobilien Teilverkauf“ und womit dürfen Eigenheimbesitzer rechnen?

Steffen Löw: „Durch den Teilverkauf des Eigenheims oder der Eigentumswohnung sichern sich vor allem ältere Immobilieneigentümer eine hohe Liquidität im Alter und finanzielle Freiheit. Nach einem ersten unverbindlichen Angebot, das wir auf Grundlage von Angaben der Eigentümer zu ihrer Immobilie erstellen, wird ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens beauftragt. Wir stellen zwei Vorschläge zur Wahl des Sachverständigen zu Verfügung, der Eigentümer kann aber auch einen eigenen Sachverständigen benennen. Hier behalten wir uns allerdings das Recht zur Prüfung der Qualifikation des Sachverständigen vor. Um eine größtmögliche Transparenz und Unabhängigkeit zu gewährleisten, liegt die finale Wahl des Sachverständigen bei dem Eigentümer. Die Gutachtenkosten trägt zu 100 % die HausVorsorge. Liegt der ermittelte Verkehrswert bei mindestens 200.000 €, steht einer sorgenfreien Zukunft nichts mehr im Wege. Aus dem Verkehrswert errechnet sich der anteilige Wert bzw. der Auszahlungsbetrag der HausVorsorge, der sich auf maximal 50 % beläuft. Für den Teil des Eigenheims oder der Eigentumswohnung, den wir als stiller Miteigentümer zur Verfügung stellen, zahlt der Verkäufer eine Nutzungsgebühr, deren Höhe sich anhand der vom Kunden individuell gewählten Teilverkaufs-Parameter berechnet.“

2. Warum wird die Nutzungsgebühr gezahlt?

Theo Egenolf: „Die Nutzungsgebühr wird monatlich gezahlt und sichert den Eigenheimbesitzern ein lebenslanges Nießbrauchrecht ihrer Immobilie zu. Das Konzept ist einer Mietzahlung sehr ähnlich. Die Gebühr wird für den von der HausVorsorge zur freien Nutzung gestellten Immobilienanteil gezahlt. Ein Rückkauf dieses Anteils durch den Besitzer ist jederzeit möglich. Das vertraglich zugesicherte Rückkaufrecht sichert ihnen das zu.

3. Was bedeuten Nießbrauchrecht und lebenslanges Wohnrecht?

Steffen Löw: „Durch den Immobilien Teilverkauf wird der vorher alleinige Eigenheimbesitzer zum Nießbrauchnehmer des von ihm an HausVorsorge verkauften Immobilienanteils. Durch Inkrafttreten des Nießbrauchrechts bleibt er auch nach Vertragsabschluss der Herr im Haus. Neben dem gesamten Nutzungsrecht der Immobilie wird ihm auch die alleinige Entscheidungshoheit zugesichert. Anders als beim (lebenslangen) Wohnungsrecht wird dem Verkäufer beim Nießbrauchrecht zusätzlich die Nießnutzung zugesichert. Das heißt, die Immobilie kann beispielsweise in Absprache mit der HausVorsorge vermietet werden. Die Mieteinnahmen verbleiben voll beim Verkäufer.“

4. Für wen kommt ein Immobilien Teilverkauf in Frage?

Theo Egenolf: „Grundsätzlich kann jeder von den Vorteilen des Immobilien Teilverkaufs profitieren, der Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung ist, die über einen Verkehrswert von mindestens 200.000 € verfügt. Auch für Immobilienbesitzer, die unabhängig von den Gründen keinen (weiteren) Bankkredit mehr in Anspruch nehmen können, eröffnen sich viele Möglichkeiten. In einem persönlichen Beratungsgespräch beraten wir unsere Kunden transparent auf Augenhöhe und zeigen ihnen, dass eine sorgenfreie Zukunft im Eigenheim und finanzielle Freiheit im Alter Hand in Hand gehen. Mein Geschäftspartner Steffen Löw verfügt über langjährige Erfahrung als Sachverständiger und kann schon im ersten Kennenlerngespräch eine möglichst präzise Indikation abgeben. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt anschließend den aktuellen Wert der Immobilie. In der Regel dauert es drei Monate vom Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme bis zur Auszahlung des Kaufpreises.“

Ein vertrauensvoller Austausch und eine zu 100 % transparente Beratung stehen für die beiden Geschäftsführer der HausVorsorge an oberster Stelle. Das bodenständige Unternehmen aus der Region Limburg ermöglicht seinen Kunden durch den Immobilien Teilverkauf einen positiven Blick in eine unbeschwerte Zukunft. Theo Egenolf und Steffen Löw wissen, dass sich Eigenheimbesitzer beim Teilverkauf auch immer mit einer sehr emotionalen Entscheidung konfrontiert sehen. Deshalb können die Kunden zu jederzeit mitbestimmen, ohne sich Sorgen um den Verlust der Immobilie oder die eigene Altersvorsorge und finanzielle Absicherung im Alter zu machen.