Kennen Sie schon den Unterschied zwischen dem Nießbrauch- und dem Wohnungsrecht?
Das Nießbrauchrecht bei einem Immobilienteilverkauf eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Immobilie zu verkaufen und trotzdem weiter darin wohnen zu bleiben. Hier kommt das Wohnungsrecht zu tragen. Allerdings mit einem entscheidenden Unterschied!
Beim Nießbrauch bleiben Sie der Besitzer der Immobilie und haben darüber hinaus noch weitere Nutzungsrechte. Wenn lediglich ein Wohnungsrecht besteht, dürfen Sie noch wohnen bleiben. Sie sind allerdings nicht mehr der Eigentümer.
Das Nießbrauchrecht wird bei einem Immobilienteilverkauf im Grundbuch eingetragen. Selbst wenn Sie irgendwann Ihre Immobilie nicht mehr selbst bewohnen können, z.B. wenn Sie sich für ein Pflegeheim entscheiden, dann können Sie die Immobilie vermieten.