HausVorsorge begrüßt BaFin-Verbraucherinformation zum Immobilien-Teilverkauf.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 03.03.2023 gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Frankfurt eine Verbraucherinformation zum Immobilien-Teilverkauf veröffentlicht. „Wir begrüßen den Inhalt des sehr wertvollen Beitrags der BaFin zur Verbraucheraufklärung ausdrücklich, denn wir sehen uns durch diesen in unserer Philosophie und unserer Selbstverpflichtung bestärkt, unseren Kundinnen und Kunden vom ersten Kontakt bis zum tatsächlichen Ankauf eines Teils ihres Eigenheims eine transparente, detailgenaue, verständliche und individuelle Beratung zu bieten“ kommentiert Theo Egenolf als einer der Gründer und Geschäftsführer der HausVorsorge die Verbraucherinformation der BaFin. Allerdings, so Egenolf weiter, werde der Immobilien Teilverkauf in der Verbraucherinformation nicht detailgetreu genug und zum überwiegenden Teil nur hinsichtlich der Risiken beurteilt, sodass sich die HausVorsorge zu folgenden kurzen Bemerkungen veranlasst sieht:

 

Verbraucherschutzinformation und keine Warnung:

Bei der Verbraucherinformation der BaFin handelt es sich um keine Warnung vor dem Geschäftsmodell, wobei dieser Sachverhalt durch den überwiegenden Teil der kommentierenden Medien so dargestellt wird. Es wird lediglich die Empfehlung gegeben, mögliche Alternativen zu prüfen und die Angebote der Anbieter miteinander zu vergleichen. Letztlich kommt es auf die individuelle Lebenssituation an, welche Alternative die bessere ist. Zusätzlich bleibt bis heute offen, auf welcher Grundlage sich die BaFin veranlasst gesehen hat, den Immobilien Teilverkauf, der nicht in ihren Aufsichtsbereich fällt, zu kommentieren. Siehe hierzu auch folgenden Artikel: https://www.cash-online.de/a/immobilien-teilverkauf-was-hat-die-bafin-damit-zu-tun-644514/

 

Beratung:

Die Beratung unserer Kundinnen und Kunden erfolgt umfassend, individuell und transparent. Die Kostenstruktur des Teilverkaufs wird über die gesamte Partnerschaft hinweg für alle künftigen Marktsituationen bereits in der Beratungsphase erläutert und berechnet. Über individuelle Risiken wird aufgeklärt. Unsere Empfehlung ist es außerdem, neben der Beratung der Teilverkäufer auch deren Familie mit in den Beratungsprozess mit einzubeziehen. Trotz Kritik gibt es eine Zielgruppe mit berechtigtem Interesse am Teilverkauf und es ist unsere Aufgabe, in den Beratungsgesprächen herauszufinden, ob das Modell für den jeweiligen Kunden die beste Lösung ist.

 

Ermittlung des Verkehrswertes:

Zunächst erfolgt durch unser Sachverständigenbüro eine Vorabindikation des Immobilienwertes. Danach erfolgt die Ermittlung des als Vertragsgrundlage dienenden objektiven Verkehrswertes durch einen unabhängigen Gutachter. Diese Vorgehensweise gibt den Teilverkäufern absolute Sicherheit. Die Kosten für die Verkehrswertermittlung übernimmt die HausVorsorge.

 

Verlust des Immobilien-Miteigentumsanteils durch Nichtzahlung des Nutzungsentgelts:

Sollte der Verkäufer über einen bestimmten Zeitraum hinweg das Nutzungsentgelt nicht zahlen, droht der Verlust seiner Immobilie. Dies droht jedoch auch bei ausbleibenden Zins- und Tilgungsleistungen von klassischen Bankdarlehen. Allerdings gewährt die HausVorsorge Ihren Kundinnen und Kunden mit sechs Monaten die im Marktvergleich längste Frist und versucht in dieser Zeit und auch darüber hinaus, gemeinsam mit dem Kunden eine Lösung für das Problem der Zahlungsschwierigkeiten zu finden.

 

Höhe des Nutzungsentgelts:

Der Teilverkäufer hat bei der HausVorsorge die Wahl: Die Höhe des Nutzungsentgelts kann für 5 oder 10 Jahre festgelegt werden. Nach diesem Zeitraum wird die Höhe gemäß vertraglich festgehaltenen und transparenten Kriterien neu bestimmt.

 

Dauer des Nießbrauchs:

Der Nießbrauch der Kundinnen und Kunden für den Miteigentumsanteil der HausVorsorge an der Immobilie gilt in der Regel lebenslang.

 

Notarieller Kaufvertrag:

Der notarielle Kaufvertrag wird dem angehenden Teilverkäufer mindestens 14 Tage vor der Beurkundung (Frist Beurkundungsgesetz) vorgelegt. Auf Kundenwunsch kann diese Frist zur Vermeidung übereilter Entscheidungen beliebig verlängert werden. Auftauchende Fragen werden im Rahmen der Beratung durch HausVorsorge oder der Notarin oder Notar beantwortet. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Beurkundung trägt die HausVorsorge in vollem Umfang.

 

Ankaufsrecht und Wertsicherungsklausel:

Der Teilverkäufer können jederzeit den verkauften Anteil am Eigenheim durch ein notariell beurkundetes Rück- bzw. Ankaufsrecht zu fest vereinbarten Konditionen zurückkaufen. Grundlage hierfür ist ein weiteres Verkehrswertgutachten eines unabhängigen und zertifizierten Sachverständigen. Diese dem Kunden zur Verfügung stehende volle Flexibilität macht es aber erforderlich, dass der HausVorsorge ein Mindestanteil garantiert wird, denn die Entwicklung des Immobilienmarktes in der Zukunft kann nicht beurteilt werden.

 

Insolvenz:

Im Falle einer drohenden Insolvenz des Teilankäufers, greifen verschiedene Sicherungsmechanismen, wie z.B. das notariell gesicherte Rückkaufrecht des Teilverkäufers, die eine Gesamtversteigerung der Immobilie verhindern können.

 

Die HausVorsorge Immobilienbeteiligungs GmbH ist ein regionaler, aber auch über die Region hinaus tätiger Experte im Bereich Immobilien Teilverkauf von privatem Wohneigentum. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2020 durch Theo Egenolf und Steffen Löw. Die beiden studierten Wirtschaftswissenschaftler verfügen über einen hohen Grad an Fachwissen und ergänzen sich in ihren Funktionen als Geschäftsführer und Kundenberater. Theo Egenolf ist Experte mit drei Jahrzehnten Vertriebserfahrung, insbesondere auf dem Immobilienmarkt. Steffen Löw ist zertifizierter Sachverständiger für Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Die partnerschaftliche und transparente Zusammenarbeit zwischen der HausVorsorge und den Kunden umfasst ein unverbindliches Beratungsgespräch, die Begutachtung des Eigenheims, individuelle Vertragsabstimmungen, die notarielle Beurkundung und die Sofortauszahlung des Wunschbetrags aus dem Immobilien Teilverkauf. Weitere Informationen unter www.hausvorsorge.com

 

Pressekontakt

HausVorsorge

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