Ein Teilverkauf ist grundsätzlich für alle Immobilieneigentümer geeignet, die einen Teil des in ihrer Immobilie gebundenen Kapitals lösen und trotzdem weiterhin in ihrer Immobilie wohnen möchten. Das Mindestalter des Teilverkäufers muss 57 Jahre betragen.
Im Alter entstehen besondere Bedürfnisse an die Beschaffenheit Ihres Zuhauses. Durch einen Teilverkauf kann eine Komplettsanierung für ein altersgerechtes Wohnen finanziert werden. Zudem können Sie durch Einnahmen aus der Vermietung Ihrer Immobilie nach dem Teilverkauf für Pflegeplätze für sich oder ihre Angehörigen finanziell aufkommen. Somit sind Sie im Alter nicht gezwungen, kostspielige Kredite aufzunehmen.